Der Trierer Bischof Reinhard Marx sprach sich für eine Art "christlicher Patientenverfügung" aus, die bei "Eintritt in die Sterbephase" wirken dürfe. Davon nahm Marx den Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo aus.
Ja, es ist vorstellbar, dass sich am Zustand von Terri Schiavos noch Jahrzehnte unverändert bliebe.
"Kein Mensch hat ein Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen, so wie er auch nicht das Recht hat, sich selber ins Leben zu bringen", meint der Bischof in kühner Logik, in der unbedacht ist, warum der Gläubige sein Leben nicht zurückgeben dürfe.
Wäre das Leben als Geschenk, als Leihgabe Gottes anzuschauen, so dürfte man es sicherlich nicht für schlechten Lebenswandel missbrauchen, aber gegen eine Rückgabe spricht das nicht und Herr Marx sollte es dem Gewissen der Gläubigen belassen, denn für sein apodiktisches Urteil fehlt es an christlichem Gebot. Im Gegenteil wäre mir eine christliche Entscheidung über das eigene Leben vorstellbar, die der Familie und Gesellschaft "eine Last abzunehmen" gewillt ist.
Die Patientenverfügung, die Entscheidung über das eigene Leben - das sollte den Rechten von Hebammen, Soldaten, Gerichten und Henkern vorgehen. Das wiederum können nur Gerichte prüfen. Und das setzt entsprechende Gesetze voraus.
Die "Sterbefreiheit" als Recht zu bestreiten hat in vielen Theologien ihre oftmals bittere Tradition: der Freitod als "Todsünde" und Begräbnis auf dem "Schindacker". Jahrhundertelang vergaben die christlichen Kirchen nichts, obwohl das Christentum eine Vergebungsreligion sein möchte. Mir fehlt es diesen beiden Kirchenfürsten an Bescheidenheit im Urteil.
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